DJ-Haftpflichtversicherung

Was braucht der DJ und wo liegt sein Risiko?

Als Unternehmer und Privatperson benötigt er eine  „Haftpflichtversicherung“

Die Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten.
§ 823 Abs. 1 BGB

Die Tanzfreude des Publikums ist ja bekanntlich das „Brot des DJs“ – fällt allerdings die Anlage auf die Zuschauer, können diese nicht mehr tanzen und das Brot wird zur sprichwörtlichen „schmalen Stulle“. Lange Rede, kurzer Sinn, es geht um die Haftpflicht. „Ich habe doch eine Private“ bekommt man dann oft zu hören. Ja schön, aber die deckt im Schadenfall bei der Ausübung der (frei-)beruflichen Tätigkeit eben nicht alles ab.

Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmer, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). „Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden ohne Begrenzung zu ersetzen.“

Die Lösung dieser Probleme bieten wir mit der Berufshaftpflichtversicherung an:

Für einen geringen Jahresbeitrag (je nach Deckungskonzept) bietet die VDMV GmbH die Haftpflichtversicherung für Disc-Jockeys an. Und besonderes Special: DJ-Führerscheininhaber zahlen deutlich weniger!

- Deckungssummen: 3 Mio Euro Personen- und Sachschäden pauschal
- Basis-Prämie netto jährlich mit DJ-Führerschein-Rabatt: €  135,00 netto p.a.

Mitversichert gelten Auf- und Abbautätigkeiten sowie branchenübliche Nebentätigkeiten sowie gegen geringen Zuschlag die Privathaftpflichtversicherung (auch für Angehörige/Lebenspartner); Geltungsbereich ist Europa (weltweit erweiterbar). Und als besonderes Merkmal ist es gegen Aufpreis möglich, Mietsachschäden, Pyrotechnik, weltweite Deckung u.a. mitzuversichern. Die genauen Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen, Deckungserweiterungen und Bedingungen können schnell angefordert werden.

Natürlich auch Mischhaftpflichten – je nach Tätigkeit! Bitte sehen Sie sich auch die Equipmentversicherung für die mobile Diskothek an! Auch hier sind Kombinationen und individuelle Verträge möglich.


· Bericht des " DJ Magazins" zur VDMV DJ-Haftpflicht

· Versicherungsbedingungen und Deckungsaufträge


Kontakt: info@vdmv.de