der Deutschen Medien - und Veranstaltungswirtschaft GmbH
Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
für Helfer/Hands Veranstaltungstechnik
Vertragsgrundlagen:1. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
2. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelt-Basis-Versicherung)
3. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Privatpersonen und Tierhaltern
4. Geschriebene Bedingungen A131 und besonderen Deckungserweiterungen des Versicherers.
Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden pauschal: 3.000.000 Euro
Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
Deckungserweiterungen siehe Anhang
Es gilt eine generelle SB in Höhe von € 250,00 für Sachschäden vereinbart.
- Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung
- Zusatzbaustein wahlweise z.B. Privathaftpflichtversicherung für einen Geschäftsführer/Inhaber mit Familie
Personen- und Sachschäden 3.000.000 Euro
1. Grundprämie Ein-Mannbetrieb 170,- Euro jährlich netto
Ein-Mannbetrieb
Zusätzlich können die nachfolgenden Risiken gegen Beitragszuschlag (netto) mitversichert werden:
Privathaftpflicht GF/Familie 40,00
Gabelstaplerzusatz (über 6 km/H) 75,00
Weltweite Deckung 120,00 (excl. CAN/USA)
Messebauzuschlag* 150,00
Transportgutschäden bis 20.000,- 300,00 (SB € 500,00)
Helfer/Mitversicherung pro Person 85,00
Weltweite Deckung inkl. CAN/USA auf Anfrage
Versicherungssteuer:
Die genannten Prämien verstehen sich zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer von z.Zt. 19%
Die Vertragsdauer beträgt jeweils 1 und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
Vorbehalt: Das Angebot gilt vorbehaltlich einer Vorschadenquote von unter 50% bei Anwendung der angebotenen Prämiensätze in den letzten drei Jahren. Hierbei ist jedes Jahr gesondert zu betrachten.
Wesentliche weitere Vertragsinhalte:
Mitversichert gelten innerhalb der Deckungssumme (3 Mio) des Vertrages insbesondere:
(der genaue Deckungsumfang ergibt sich aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen A 131)
alle unselbstständigen Betriebsstätten im Inland
Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
Vermietung von Gebäude- / und Grundstücksteilen
Auslandsschäden: Geschäftsreisen, Teilnahmen an Ausstellungen und Messen, indirekte Exporte, direkte Exporte (ohne USA/Kanada)
(Bei Schadenereignissen in den USA/Kanada gilt die Kostenklausel mit gesonderter SB Regelung)Beauftragung fremder Unternehmen
Tätigkeitsschäden bis EUR 1.000.000
Be- und Entladeschäden
Leitungsschäden
Schäden durch Unterfangungen, Unterfahrungen
Schäden durch Überschwemmungen
Schäden durch Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis EUR 50.000
Mangelbeseitungsnebenkosten im Baunebengewerbe
Abwasserschäden
Bauherrenrisiko
Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen oder Anhänger (nicht zulassungspflichtig)
Internetrisiko
Belegschafts- und Besucherhabe im Umfang der gesetzlichen Haftpflicht
Mietsachschäden anlässlich von Geschäftsreisen
Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen
Mietsachschäden an gemieteten und geliehenen Arbeitsmaschinen und -geräten bis EUR 75.000 / SB 1.000 je Schadenfall (kein elektr. Equipment)
Senkungsschäden und Erdrutschungen
Umwelthaftpflicht-Basisdeckung, Deckungssumme EUR 2,0 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Nachhaftung
Besondere Vereinbarungen:
• gilt nur solange der Umsatz hieraus nicht mehr als 40% des Gesamtumsatzes ausmacht. Nur Montage von Fertigbauteilen, keine Tischlerei/Schreinerei
• Der Versicherungsschutz beinhaltet reine Auf- und Abbau- und Helfertätigkeiten in der Veranstaltungswirtschaft - keine elektrotechnischen, licht- und tontechnischen Facharbeiten, keine weisenden Tätigkeiten und Tätigkeiten fachspezifisch der Veranstaltungstechnik zuzuordnen sind. Der Versicherungsschutz kann jederzeit auf das Konzept Licht-, Veranstaltungs- und Tontechnik aufgestockt werden. Sie sind verpflichtet, Veränderungen Ihrer Tätigkeit umgehend mitzuteilen.
Vertragsgrundlage Basis sind die AHB 2008 und die BBR A 131 Risikoträger ist die Zeichnungsgemeinschaft der HVS AG, Hamburg
Sollten Sie über die Online-Informationen hinaus Beratungsbedarf zu den Konzepten oder ggf. individuelle, hier nicht dokumentierte Risikoabsicherungen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktanschrift. Wir beraten Sie gern umfassend vor Abschluss und schaffen Individuallösungen.
Deckungsaufgabe zur Betriebshaftpflichtversicherung