der Deutschen Medien - und Veranstaltungswirtschaft GmbH
Veranstalterhaftpflichtversicherung kurz auf Tagesbasis
Als Veranstalter tragen Sie und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt.Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften Sie als Veranstalter.
Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen. Viele Hallenvermieter verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages einer Location. Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden.
Im Bereich der Veranstalterhaftung gibt es, grob gesagt, drei Schadensmöglichkeiten.
• Personenschäden
• Sachschäden
• Mietsachschäden
Hierunter sind solche Schäden zu verstehen, die an Gebäuden durch sonst. Ursachen außer Brand/Explosion geschehen können. Üblicherweise sind solche Mietsachschäden gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ausgeschlossen. Speziell für Ihre Branche haben wir jedoch den Einschluss solcher Mietsachschäden mit einem Versicherer vereinbart. Die zusätzliche Versicherungssumme für Mietsachschäden durch sonstige Ursachen kann bis zu EUR 50.000,-- durch sonstige Ursachen betragen, für Mietsachschäden an Gebäuden durch Brand oder Explosion beträgt sie grundsätzlich und bereits im Vertrag enthalten EUR 250.000,00 (2-fach gedeckt)
Auf keinen Fall mitversichert sind Musikinstrumente, Requisiten oder angemietete PA und Licht und sonstige mobile Gegenstände und/oder z.B. Einrichtungsgegenstände(Diese können aber anderweitig, z.B. über z.B. eine kurzfristige Elektronikversicherung auf Tagesbasis versichert werden – bitte sprechen Sie uns an.
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- Umweltbasisversicherung
- Vor- und Nacharbeiten bis jeweils 3 Tage
- jederzeitige Möglichkeit der Erhöhung einzelner oder auch aller Deckungssummen für eine bestimmte Veranstaltung
- Mitversicherung branchenüblicher Nebenrisiken (Gastronomie, Security, Stagehands) gegen Zuschlag
- Beauftragung von Subunternehmern
- Abwasserschäden
- Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen (auch Hub- und Gabelstapler) gelten mitversichert
BBR A 114 : Abweichend von D. 3 besteht Versicherungsschutz für alle behördlich genehmigten und zugelassenen Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen oder überlassenen Mobilien nicht mitversichert.
Prämien
Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der Höhe der gewünschten Mietsachschaden-Deckung sowie einzelner Zusatzabsicherungen ab – siehe Deckungsauftrag.
Deckungssummen: EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach - und Vermögensschäden
EUR 250.000,00 für Mietsachschäden durch Brand/Expl.
EUR 50.000,00 für Tätigkeitsschäden
Die Umweltbasisversicherung ist im Rahmen der Pauschaldeckungssumme mitversichert.
Mietsachschäden: Schäden durch sonstige Ursachen an gemieteten Immobilien (keine mobilen Mietsachen) müssen zusätzlich mitversichert. werden. Die Prämien entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Prämie je Besucher: EUR 0,10 zzgl. VS-Steuer (ohne zusätzliche Mietsachschadendeckung) Alle Prämien gelten netto, d.h. zzgl. der derzeit gültigen Versicherungssteuer von 19%.
Deckungsaufgabe zur Veranstalterhaftpflichtversicherung