
der Deutschen Medien - und Veranstaltungswirtschaft GmbH
Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen
Ab Januar 2010 können die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgabe abgesetzt werden - egal ob gesetzlich oder privat versichert! Aber: bei privat Krankenversicherten werden nur Prämien aus dem Basis-Versicherungsschutz berücksichtigt. Sonstige Aufwendungen - z.B. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung etc - fallen nicht darunter. Bis 2019 gilt eine sogenannte "Günstigerprüfung" - meint: im Einzelfall kann das alte Recht günstiger sein. Das FA kann den jeweils höheren Betrag nach Prüfung berücksichtigen.